UL fliegen lernen

 

Wie lerne ich eigentlich UL fliegen…?

 


Bevor Sie Ihren ersten Flug mit der eigenen Lizenz machen können, hat der Gesetzgeber einige Richtlinien erlassen, die wir natürlich nicht außer Acht lassen dürfen.


Achtung:
Für Inhaber mit gültiger Lizenz als Flugzeugführer (SEP land) oder Segelflugzeugführer mit Klassenberechtigung für Reisemotorsegler die die UL Lizenz erwerben möchten haben wir hier ein Merkblatt zusammengefasst.

 

Was sind Ultraleichtflugzeuge?

 


Ultraleichtflugzeuge (UL) sind kleine, sehr leichte Flugzeuge für maximal zwei Personen.Was ein Ultraleichtflugzeug genau ist, wird von Land zu Land unterschiedlich geregelt. International gibt es unterschiedliche Ultraleicht-Flugzeugklassen mit national variierenden Zulassungsvorschriften. Demgemäß wird der Begriff Ultraleichtflugzeug mehr oder weniger umfassend für Leichtflugzeuge verwendet.


Ultraleichtflugzeuge gehören in Deutschland rechtlich zur Luftfahrzeugklasse der Luftsportgeräte, wenn sie motorisiert sind.

Die maximale Abflugmasse (engl. maximum take off weight, MTOW) der Ultraleichtflugzeuge darf in Europa bei Einsitzern 300 Kilogramm, bei Zweisitzern 450 Kilogramm, bzw. 472,5 Kilogramm in Deutschland und der Schweiz mit Gesamtrettungssystem nicht überschreiten.

Man unterscheidet grundsätzlich zwischen aerodynamisch gesteuerten und gewichtskraftgesteuerten Ultraleichtflugzeugen. Aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge werden zur Steuerung durch Ruderausschläge um Längs-, Quer- oder Hochachse gedreht.

Diese "Dreiachser" haben einen enormen Entwicklungsschub durchgemacht und sind inzwischen teilweise leistungsfähiger als kleine Sportflugzeuge. Mit modernen dreiachsgesteuerten Ultraleichtflugzeugen sind Reisegeschwindigkeiten von 250 km/h keine Seltenheit. Die Höchstgeschwindigkeit kann bei bis zu 330 km/h liegen und wird bei einigen Ultraleichtflugzeugen je nach Land nur durch die maximale Auslösegeschwindigkeit des Gesamtrettungssystems begrenzt. Man verwendet sie inzwischen auch für den Flugzeugschleppstart von Segelflugzeugen, im Agrarflug und zum Schlepp von Werbebannern.


Die Flugschule Albatros bietet die Schulung ausschließlich auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen an.

 

 

Was ist die zum Ultraleicht fliegen nötige Lizenz

 


Um Ultraleichtflugzeuge fliegen zu dürfen, benötigt man in Deutschland einen SPL-F (Sportpilotenlizenz mit Beiblatt F).


Es ist die medizinische Flugtauglichkeit der Klasse 2 erforderlich.


Da bei Ultraleichtflugzeugen ein pyrotechnisches Gesamtrettungssystem vorgeschrieben ist, muss außerdem ein eingeschränkter T2-Sprengschein in der Ausbildung erworben werden.


Zusätzlich zu diesen Lizenzen können folgende Berechtigungen erworben werden:


Streckenflugberechtigung, Passagierflugberechtigung, Flugzeugschleppberechtigung (ohne Fangschlepp), Bannerschleppberechtigung (seit 1. Mai 2004), Agrarflugberechtigung, Lehrberechtigung, Wasserflug.


Nachtflug, kontrollierter Sichtflug (CVFR) und Instrumentenflug sind mit Luftsportgeräten in Deutschland allgemein verboten, daher können auch keine Berechtigungen hierfür erworben werden.

 

 

Eintrag der Passagierberechtigung

 


Zur Mitnahme von Passagieren in doppelsitzigen Dreiachsern ist eine Berechtigung notwendig.


Voraussetzungen für den Erwerb dieser Passagierberechtigung ist der Nachweis von fünf Überlandflügen, davon mindestens zwei Überlandflüge mit Zwischenlandung über eine Gesamtstrecke von mindestens 200 Kilometer nach Erwerb der Lizenz in Begleitung eines Fluglehrers.


Der Bewerber für eine Passagierberechtigung hat in einer praktischen Prüfung nachzuweisen, dass er nach seinem Wissen und praktischen Können die Anforderungen für Flüge mit Passagieren erfüllt.


Der zweite der beiden 200-km-Flüge in Begleitung des Fluglehrers kann hierbei als Prüfungsflug gewertet werden.


Für Inhaber von PPL (A), (B) oder (C) gilt die Passagierberechtigung als erteilt. Bei bestehender Passagierberechtigung für Trike oder Tragschrauber wird die Passagierberechtigung ohne weitere Nachweise eingetragen.

 

 

UL international

 


Der deutsche SPL ist inzwischen in zahlreichen Ländern Europas anerkannt. Er erlaubt auch den Einflug (dabei ist teilweise ein Flugplan aufzugeben) in fast alle benachbarten Länder Deutschlands und das Fliegen in fast allen europäischen Ländern (außer Rumänien), wobei allerdings die nationalen Regeln (wie ELT-Pflicht zum Beispiel in Österreich) und die nationalen Lufträume des jeweiligen Staates beachtet werden müssen.


Auf den Philippinen wird eine deutsche Lizenz vom Angeles City Flying Club, dem einzigen registrierten Ultraleichtclub des Landes, anerkannt. Nach einer Überprüfung können deutsche Ultraleichtpiloten dort Flugzeuge ausleihen und fliegen.


In der Schweiz sind Ultraleichtflugzeuge generell nicht zugelassen. Seit 1. Juli 2005 gibt es aber eine Liste von Ultraleichtflugzeugen, deren Betrieb durch ausländische Piloten in der Schweiz erlaubt ist.


In Frankreich, Italien (dort jeweils ULM genannt) Schweden und Dänemark besteht – im Gegensatz zu Deutschland – für Ultraleichtflugzeuge keine Flugplatzpflicht, das heißt, es darf mit Einverständnis des Grundstückinhabers in Einzelfällen auf allen geeigneten Geländen gelandet werden.

 

 

Welche persönlichen Voraussetzungen muss ich mitbringen, um Ultraleicht fliegen zu lernen?

 


Sie müssen gesund sein und sollten keine Vorstrafen haben (auch "Flensburg-Punkte" sollten sich in Grenzen halten).


Ersteres stellt ein dafür zugelassener Fliegerarzt oder ein Flugmedizinisches Zentrum fest und erteilt lhnen ein Tauglichkeitszeugnis Klasse 2. Es ist bis zum 30. Lebensjahr 5 Jahre gültig (danach 2 Jahre und ab dem 60. Lebensjahr ein Jahr).


Dass Sie keine Vorstrafen haben, weisen Sie durch ein Behördenführungszeugnis, einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister und einer Erklärung über schwebende Strafverfahren nach.


Zusammengefasst ist also folgendes nötig:

 

  • Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis nach § 24 (3) 2. Fliegerärzte siehe hier.
  • Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart N)
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren
  • Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs für Sofortmaßnahmen am Unfallort.
  • Kopie des Personalausweises
  • 3 Lichtbilder 35 x 45 mm
  • Mindestalter 16 Jahre bei Ausbildungsbeginn, der Schein wird frühestens mit Vollendung des 17. Lebensjahres ausgehändigt

 

 

Welche fachlichen Voraussetzungen muss ich erbringen - kurz: was erwartet mich?

 


1. die theoretische Ausbildung inklusive der Funksprechausbildung
2. die Flugausbildung (mind. 30 Stunden),

 

 

Funksprechzeugnis?

 


Das Flugfunkzeugnis ist nur erforderlich, wenn Sie später Anflüge auf Verkehrsflugplätze wie z.B. Bremen oder Hannover beabsichtigen. Für den reinen UL Flug auf UL Plätzen benötigen Sie es nicht. Dennoch empfehlen wir Ihnen den Erwerb von mindestens BZF II (Flugfunk in deutscher Sprache), da Sie dann später flexibler und nicht auf reine UL Plätze beschränkt sind.

 

 

Wie umfangreich ist die Theorieausbildung und wie läuft das ab?

 


Folgende Fächer werden nach der Verordung LuftPersV verlangt:

 

  • Luftrecht
  • Flugfunk
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • menschliches Leistungsvermögen
  • allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
  • Technik
  • und pyrotechnische Einweisung


Hierin ist das Funksprechzeugnis (BZF 2) noch nicht enthalten.


Pyrotechnik wird durch den Ausbildungsleiter der Flugschule geprüft. Die Theorie-Prüfung durch den Prüfungsrat.